Qualitätsinitiative für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer

Diese DTV-Klassifizierung wurde 1994 entwickelt und eingeführt. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle und gelten für alle Anbieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Ferienzimmern (bis einschließlich 9 Betten) sowie Mitglieder der BAG und der DLG mit entsprechender Zusatzauszeichnung (z.B. Anerkannter Urlaubs-Bauernhof, Anerkannter Urlaubs-Winzerhof, Anerkannter Urlaubs-Reiterhof).

Das Ziel ist die Einführung und Sicherung von bundesweiten Qualitätsstandards, sowie die Schaffung einer Angebotstransparenz für den Gast und damit einhergehenden Wettbewerbsvorteilen für die Gastgeber.

Der Kriterienkatalog umfasst rund 180 Kriterien aus 9 bzw. 7 Bewertungsgruppen für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer, die vor Ort überprüft werden. Den einzelnen Kriterien sind allgemeine sowie spezielle Mindestkriterien der einzelnen Sternekategorien vorgeschaltet. Die DTV-Klassifizierungskriterien werden alle 3 Jahre optimiert und an die Nachfrage angepasst. Bewertet werden folgende Bereiche: Infrastruktur des Objektes, Räumlichkeiten des Objektes, Aussicht aus dem Wohnzimmer, Serviceleistungen, Freizeiteinrichtungen, Art des Objektes, Balkon und Terrasse (je Wohneinheit), Garten/Anlage des Hauses, Zufahrt/Zugang zum Gebäude sowie Parkmöglichkeiten

Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig. Die Darstellung des Klassifizierungsergebnisses erfolgt durch eine Urkunde. Zur besseren Unterscheidbarkeit wird den achtzackigen Sternen ein „F“ für Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer vorangestellt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit u. A. ein Klassifizierungsschild mit Gültigkeitsplakette für den Haus-Außenbereich zu erwerben.

Bundesweit sind mehr als 50.000 klassifizierte Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer nach den Kriterien des DTV klassifiziert.

Der deutsche Tourismusverband erhebt einmalig eine Lizenzgebühr in Höhe von 30,- € für drei Jahre. Die einmalige Bearbeitungsgebühr für die Prüfung vor Ort legt Ihre zuständige Tourismusorganisation zusätzlich fest.
Für die Bearbeitungspauschale empfiehlt der DTV eine Gebühr zwischen 80,- € und 120,- € für das erste Objekt eines Vermieters und zwischen 50,- € und 90,- € für jedes weitere Objekt.

Auskünfte zur DTV-Klassifizierung geben die örtlichen Tourismusorganisationen.

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DTV-Service GmbH
Klassifizierungsabteilung

Anschfrift: Schillstraße 9
10785 Berlin

Tel. 030 / 856 215 -130
Fax 030 / 856 215 -139

Mail: mail‎@‎deutschertourismusverband.de
Homepage: https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html

letzte Änderung: 28.05.2021